Lackschaden Fremdeinwirkung am XL 510

  • Hallo Zusammen,

    und wieder mal zur Außenhaut :help: am Täb.

    Letzte Woche waren wir (ohne Wohnwagen) Ski fahren und in dieser Zeit wurde mein Täb auf seinem Stellplatz (Privatgelände) von der Nachbarfirma (v. Nachbargelände aus) beschädigt :cursing:.

    Ich kenne den Verursacher / Beschichtungsfirma.

    Alle Versuche das abzuwaschen ohne weitere Beschädigungen hinzuzufügen sind gescheitert. Bei den Spritzern handelt es sich wohl um Epoxidharz, welches unachtsam in den Container auf dem Nachbargrundstück in offenen Eimern geworfen wurde und zu mir auf den Hänger rübergespritzt ist. Abstand Abfallcontainer zu Grenze ist direkt, Wohnwagen bis Grenze Nachbargrundstück ca. 1 m.

    Das richt für mich sowieso nach einem Versicherungsfall für den anderen...aber noch ist der Verursacher ziemlich uneinsichtig und weiteres entscheidet sich Anfang kommende Woche -

    evtl. ziehe ich dann, je nach Einsichtigkeit des Verursachers / Firma auch noch die Polizei hinzu.

    Bilder vor Ort, bevor der volle Container als Beweismittel entfernt wird habe ich genügend gemacht (folgen hier sobald ich die v. Handy ins Forum hochgeladen kriege...)

    Kennt jemand die genaue Rechtslage?

    Und kennt jemand trotzdem evtl. eine Möglichkeit, das ohne Beschädigugen wieder zu entfernen, inkl. am Bullauge, Tür sowie am Türrahmen?

    Ich glaube bis jetzt eigentlich nicht daran, da die Original-Aussenhaut ja eh extrem empfindlich ist bei den Mitte 2000'er-Modellen.

    Wie wäre bei einer fachmännischen Lackierung eine genaue Lackzusammensetzung / Ral-Töne / usw.?

    Wie hoch käme preislich eine vollständige Seitenlackierung mit Ersetzung der Teile Bullauge (falls überhaupt noch zu bekommen...) usw.?

    Macht eine Teillackierung Sinn ohne dass danach was zu sehen wäre? Hätte diese Seite gerne wieder ohne sichtbare Schadensspuren im Originalzustand.

    Habe ich versicherungstechnisch Anspruch auf vollständige Beseitigung / Neulackierung einer ganzen Seitenwand um das spurlos zu reparieren (die vordere Hälfte inkl. Türe und Bullauge ist beschädigt worden) oder muss ich eine Teilinstandsetzung genau der betroffenen Stellen, auch wenn der Übergang danach sichtbar ist, akzeptieren?

    Über Tipps / Erfahrungen wäre ich froh, dann könnte ich auch besser vorbereitet auf die anstehenden Gespräche mit dem Verursacher und gegebenenfalls kommenden Gutachter (brauche ich einen eigenen der sich mit Wohnwagenreparaturen / Preisen am Täb auskennt und wer bezahlt den?) reagieren, Dankeschön!

    Sorry, aber ich habe mit rechtlichen Dingen keinerlei Erfahrungen auf diesem Gebiet, z. Glück bis jetzt,

    Gruß Bernd.

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